Stand Drucklegung (März 2019). Die Brodos AG führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch.
- Abschluss des Reisevertrags
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Brodos AG den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies muss schriftlich über die Website brodos-adventureclub.com erfolgen.
b) Die Anmeldung kann nur für Einzelpersonen vorgenommen werden. Mitreisende müssen separat über das Formular auf der Website angemeldet werden.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch die Brodos AG (per Email oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar.
d) Weicht die Reisebestätigung von Brodos von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Brodos vor, an das Brodos 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche schriftliche Erklärung annimmt. - Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Brodos wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird Brodos dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald diese bekannt sind, jedoch spätestens mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Brodos den Kunden über den Wechsel unterrichten. - Bezahlung
a) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt mit den vom Kunden gesammelten Adventure Punkten. Zum ersten Tag des Monats in dem die Reise stattfindet werden die für die Reise benötigten Punkte dem Konto des Kunden abgezogen.
Sollten zum Abbuchungstag die Punkte des Kunden nicht ausreichen, wird der Fehlbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Brodos berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 dieser Reisebedingungen vereinbarten Stornokosten zu berechnen. - Leistungen und Preise
a) Die Leistungsverpflichtung von Brodos ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung auf der Adventure Website einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen
b) Reisevermittler (z.B. Agenturen) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Brodos nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Brodos hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. - Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Brodos nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Brodos ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung Brodos gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl auf die Änderungsmitteilung zu reagieren, oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber Brodos reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von Brodos nicht zu vertretenden Quarantäne oder einem sonstigen Fall von höherer Gewalt entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen. - Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag an dem sie beim Team des Adventure Clubs eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist Brodos berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Brodos zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Brodos AG unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Brodos ersparten Aufwendungen. Brodos hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.Reiserücktritt
Stornokosten
Bis 30 Tage vor Reiseantritt
30%
29 bis 14 Tage vor Reiseantritt
40%
13 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt
80%
Nichtantritt der Reise*
95%
c) Brodos behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Brodos nachweist, dass ihr höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Brodos dazu verpflichtet die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen konkret zu beziffern und zu begründen. - Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf gebührenfreie Änderung bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung oder der Beförderungsart besteht nicht.
a) Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden, werden bis 14 Tage vor Reisebeginn folgende Kosten berechnet:
• Für eine Umbuchung der Beförderungsart entsteht eine Gebühr von 50€ pro Buchung.
• Für die Umbuchung eines Reisetermins (sofern möglich) entsteht eine Gebühr von 95€ pro Person.
• Eine Umbuchung auf eine andere Person entsteht eine Gebühr von 150€.b) Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung, wird der Differenzbetrag dem Kunden in Rechnung gestellt.
c) Alle Änderungen, die später als 14 Tage vor Reisebeginn beim Adventure Club Team (Brodos AG) eingehen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6 dieser Reisebedingungen und einer anschließenden Neubuchung möglich. Rücktritt durch die Brodos AG
Brodos kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach Urteil des Reiseverantwortlichen der Brodos AG
• In einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder eines anderen Reisemitglieds darstellt
• Unter falschen Angaben gebucht hat
• Waffen oder andere gefährliche Gegenstände oder Rauschmittel mit sich führt
• Die Durchführung der Reise so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. Die Brodos AG behält den Anspruch auf den Reisepreis, der Wert etwa ersparter Aufwendungen wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.- Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von Brodos eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er das schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein. Reiseleitung und örtlicher Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Brodos innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen.
c) Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Brodos erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich oder unzumutbar ist oder von Brodos oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. - Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von Brodos für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den Reisepreis beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Wertgegenstände (z.B Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von Diebstahl von persönlicher Ausrüstung, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen während der Reise haftet Brodos nicht, es sei denn die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Brodos zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Ausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Brodos zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. - Brodos haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Transfers etc.) wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.
- Pass, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Brodos und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) Brodos informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften nach Vertragsabschluss. Staatsangehörige anderer EU Länder und Angehörige andere Staaten oder solche mit besonderen Verhältnissen, wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich Brodos ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger VISA, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Brodos bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die Brodos in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. - Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Brodos zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie diese unter https://www.brodos.com/group/datenschutz/.
Veranstalter:
Brodos AG
Erlanger Str. 9-13
91083 Baiersdorf
Telefon: 091337770